Sachbezugswerte ab 2010
Die ab dem Kalenderjahr 2010 gültigen Sachbezugswerte wurden einheitlich für alle Arbeitnehmer in allen Bundesländern in folgender Höhe festgelegt:
Von einer Übernachtungsrechnung, in der der Preis für das Frühstück nicht gesondert ausgewiesen ist, sind pauschal 4,80 € als Aufwendungen für das Frühstück abzuziehen.
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