Sachbezugswerte ab 2010


Die ab dem Kalenderjahr 2010 gültigen Sachbezugswerte wurden einheitlich für alle Arbeitnehmer in allen Bundesländern in folgender Höhe festgelegt:

  • für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 €
  • für ein Frühstück 1,57 €.


Von einer Übernachtungsrechnung, in der der Preis für das Frühstück nicht gesondert ausgewiesen ist, sind pauschal 4,80 € als Aufwendungen für das Frühstück abzuziehen.