Verfassungsbeschwerden gegen neues Erbschaftsteuerrecht eingereicht


Beim Finanzgericht München ist unter dem Aktenzeichen 4 K 1323/09 eine Klage zum neuen Erbschaftsteuerrecht anhängig. Es geht um die Höhe der Steuersätze in der Steuerklasse III. Hierunter fallen nicht nur Familienfremde, sondern auch Geschwister, Neffen oder Nichten des Erblassers oder Schenkers. Bereits der Eingangssteuersatz in dieser Steuerklasse beträgt 30 %. Ab einem Wert der Erbschaft oder Schenkung von 13 Mio. € kommt ein Steuersatz von 50 % zur Anwendung. Der betroffene Steuerpflichtige hatte von seinem Bruder eine Schenkung in entsprechender Höhe erhalten, die mit 50 % besteuert wurde. Hiergegen richtet sich die Klage.

Auch beim BFH ist inzwischen unter dem Az. II B 168/09 ein Aussetzungsverfahren zu diesem Thema anhängig.

Wie die FAZ am 28. Dezember 2009 meldete, hat außerdem der Freiburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek drei Verfassungsbeschwerden zum neuen Erbschaftsteuerrecht eingereicht. Er stützt diese nicht in erster Linie auf Verstöße gegen das Gleichheitsgebot, sondern bestreitet vielmehr die Zuständigkeit des Bundes, da das Aufkommen der Erbschaftsteuer den Ländern zusteht.

Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide sollten unter Berufung auf die anhängigen Verfahren angefochten werden. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang der Verfahren sowie über gegebenenfalls anhängig werdende weitere Klagen an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.