Übersicht über Fälligkeitstermine und Schonfristen 2010


Bei Zahlungen mit Scheck ist zu beachten, dass diese erst drei Tage nach Eingang des Schecks als bewirkt gelten. Die nachfolgenden Tabellen berücksichtigen alle staatlichen Feiertage, die in sämtlichen Bundesländern gelten.

Landessteuern und Bundessteuern, die durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden

Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn:

 
Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Gesetzlicher oder festgesetzter Fälligkeitstag:
10.
10.
10.
10.
10.
10.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
11.
 
12.
 
Letzter Tag der Schonfrist:
14.
15.
15.
15.
13.
14.
 
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Gesetzlicher oder festgesetzter Fälligkeitstag:
10.
10.
10.
10.
10.
10.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
12.
 
11.
 
 
Letzter Tag der Schonfrist:
15.
13.
13.
14.
15.
13.


Realsteuern

Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer, Teilzahlungen auf die Grundsteuer. Ob monatlich oder vierteljährlich zu zahlen ist, ergibt sich aus dem Steuerbescheid der Gemeinde oder den gemeindlichen Bestimmungen:


 
Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Gesetzlicher Fälligkeitstag:
15.
15.
15.
15.
15.
15.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
 
 
 
17.
Letzter Tag der Schonfrist:
18.
18.
18.
19.
20.
18.
 
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Gesetzlicher Fälligkeitstag:
15.
15.
15.
15.
15.
15.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
 
16.
 
 
 
Letzter Tag der Schonfrist:
19.
19.
20.
18.
18.
20.