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*** Dauerhinweis: Fälligkeitstermine und Schonfristen 2012 ***In der folgenden Übersicht finden Sie die Fälligkeitstage für die Zahlung von Landes-, Bundes- und Realsteuern im Jahr 2012 sowie den Tag des Ablaufs der jeweiligen Schonfrist. Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt allerdings nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
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Neue Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Verbände kritisieren "Gelangensbestätigung" als unpraktikabelZum 1. Januar 2012 wurden die Vorschriften der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zu den Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen geändert. Bis zum 31. März 2012 gilt eine Übergangsregelung. Der DIHK hält die Neuregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen für nicht praktikabel und fordert eine Änderung.
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Rechtzeitige Abgabe von Steueranmeldungen wird immer wichtigerNach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für Finanzämter soll künftig die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen, etwa Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen, unmittelbar an die Straf- und Bußgeldstelle gemeldet werden.
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Frist zur Vorsteuer-Vergütung in der EU beachtenAnträge auf Vergütung von Vorsteuern eines anderen EU-Landes für 2011 sind bis spätestens 30. September 2012 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.
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Aufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen können 2012 entsorgt werden?Zu Beginn eines neuen Jahres ist es wieder einmal Zeit, über eine Entrümpelung alter Unterlagen nachzudenken. Insbesondere für Unternehmer, aber auch für Privatpersonen gibt es dabei Aufbewahrungsfristen zu beachten. Einiges können Sie aber im Jahr 2012 endgültig entsorgen. Dies gilt sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für elektronisch aufbewahrte Unterlagen.
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Sozialversicherungsrechengrößen 2012Eine Übersicht über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 finden Sie hier.
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Sachbezugswerte ab 1.1.2012Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, sind für die Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Das Gleiche gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
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Probleme mit italienischen Umsatzsteuer-IdentifikationsnummernItalien hat sämtliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern italienischer Unternehmer inaktiv gesetzt, wenn diese nicht bis zu einem bestimmten Termin ausdrücklich eine neue Registrierung als Unternehmer beantragt hatten. Daraus können Probleme für deutsche Unternehmer entstehen, die innergemeinschaftliche Lieferungen nach Italien erbringen. Auch bei sonstigen Leistungen können Steuernachforderungen drohen.
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BFH: Kein Halbabzugsverbot bei lediglich symbolischem KaufpreisDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren - und damit auch das Halbabzugsverbot - nicht anzuwenden ist, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 €) verkauft werden. Die Änderung ist für alle Fälle bis einschließlich 2010 von Bedeutung.
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